Mädchen wird therapiert

Logopädie für Kinder und Jugendliche

„Sprache ist der Schlüssel zur Welt“

Wilhelm von HumboldtSprachwissenschaftler und Philosoph

Die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes beeinflusst sein Selbstbewusstsein, sein Sozialverhalten und seinen schulischen Erfolg. Wenn Buchstaben vertauscht oder Bedeutungen verdreht werden, können Missverständnisse entstehen, die Frust auslösen. Ich unterstütze Ihr Kind bei Sprachverständnisstörungen, Problemen der Mundfunktion, des Schluckens, der Stimme, des Hörens, der Grammatik, der auditiven Wahrnehmung Mehrsprachigkeit und vielem mehr. Gemeinsam finden wir spielerische Übungen, die den Alltag erleichtern und Fortschritte fördern. Denn die meisten Kinder freuen sich auf ihre Logopädie-Stunde – mit Spaß lernt es sich am besten!

Therapieangebot für Kinder und Jugendliche


  • Sprachentwicklungsstörung (SES) – Störung der Aussprache, der Grammatik, des Wortschatzes und des Sprachverständnisses auch bei Kindern mit verspätet einsetzendem Sprechbeginn (Late Talkern)
  • Zentral-auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung
  • Muskelfunktionsstörung im Gesichtsbereich mit Beeinträchtigung der Schluckfunktion (Myofunktionelle Störung)
  • Erworbene Sprachstörung nach Hirnschädigung (kindliche Aphasien)
  • Gesichtslähmung (Fazialisparese)
  • Selektiver Mutismus
  • Störungen des Redeflusses (Stottern und Poltern)
Erwachsene Frau wird therapiert

Logopädie für Erwachsene

„Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt“

Ludwig WittgensteinPhilosoph

Eine Beeinträchtigung der Sprache kann unsere Verbindung zur Umwelt stark beeinflussen – manchmal geschieht das plötzlich, wie nach einem Schlaganfall. Logopädie bietet die Möglichkeit, die sprachlichen, stimmlichen und kommunikativen Fähigkeiten von Menschen jeden Alters zu fördern, wiederherzustellen oder zu erhalten. Nicht nur die Sprache, sondern auch Sprechen, Stimme, Schlucken und Hören sind entscheidend für unsere Kommunikation und stehen im Mittelpunkt der Logopädie. Das Erlernen neuer Sprechgewohnheiten kann herausfordernd sein, doch gemeinsam finden wir alltagstaugliche Techniken, um Sprechbarrieren zu überwinden und Ihre Kommunikationsfähigkeit zu verbessern – für mehr Lebensqualität.

Therapieangebot für Erwachsene


  • Sprachstörung nach Schlaganfällen, Schädel-Hirn-Trauma oder zentralen Erkrankungen (Aphasien)
  • Sprechbewegungsstörung und Stimmstörung nach oben genannten Erkrankungen (Dysarthrie/Dysarthrophonie)
  • Störung der Planung von Sprechbewegungen (Sprechapraxien)
  • organische und funktionelle Störungen der Nahrungsaufnahme (Dysphagien), z.B. nach Operationen oder bei neurologischen Erkrankungen 
  • Gesichtslähmung (Fazialisparese)

Wie bekomme ich Logopädie?

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Diagnose wird gestellt und die logopädische Behandlung verordnet. Folgende Ärztinnen oder Ärzte können ein Rezept ausstellen:

  • Hausärzte und Hausärztinnen
  • Kinderärzte und Kinderärztinnen
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und -Ärztinnen
  • Pädaudiologen und Pädaudiologinnen
  • Zahnärzte und Zahnärztinnen (Muster Z13)
  • Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen (Muster Z13)
  • Neurologen und Neurologinnen
  • Psychiater und Psychiaterinnen

Wenn Sie ein Rezept von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erhalten haben, kontaktieren Sie mich und wir vereinbaren schnellstmöglich einen für Sie passenden Termin. Bei Bedarf und medizinischer Indikation kann die logopädische Behandlung auch in Ihrem häuslichen Umfeld stattfinden (Hausbesuch).

Ablauf einer logopädischen Therapie

In der ersten Therapiestunde führe ich ein Gespräch zur Anamnese, um mir ein erstes Bild von Ihnen und/oder Ihrem Kind, seiner Entwicklung, dem bisherigen Krankheitsverlauf sowie Ihren Erwartungen und Wünschen an die Therapie zu machen.

Nach dem Anamnesegespräch folgt eine ausführliche Diagnostik mit standardisierten Tests. Dabei überprüfe ich unter anderem Aussprache, Wortschatz, Grammatik und Stimmqualität. Die Ergebnisse helfen mir, eine individuelle Therapie zu planen, die genau auf Ihre oder die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt ist.

Behandlungsdauer

Die Ärztin oder der Arzt legt fest, wie lange die Therapie dauert, wie viele Sitzungen verordnet werden und wie oft sie stattfinden. In den meisten Fällen erhalten Sie zunächst eine Verordnung für 10 Sitzungen à 45 Minuten, ein- bis zweimal pro Woche. Je nach Bedarf kann dies jedoch variieren.
Nach jeder abgeschlossenen Verordnung erstelle ich einen Bericht für die Ärztin oder den Arzt, die dann entscheiden, ob die Therapie fortgesetzt wird und bei Bedarf eine neue Verordnung ausstellen.

Hausbesuch

Viele, insbesondere ältere Patientinnen und Patienten, sind in ihrer Mobilität eingeschränkt und können die Praxis in Lippstadt-Lipperbruch nicht besuchen. In diesem Fall ist das kein Problem – ich biete Hausbesuche an und komme gerne zu Ihnen, sofern die Ärztin oder der Arzt dieses verordnet.

Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

In meiner Praxis sind alle gesetzlich- und privatversicherten Patientinnen und Patienten, sowie Selbstzahlerinnen und Selbstzahler willkommen.

Gesetzlich Versicherte:

  • Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Therapie komplett kostenfrei. Erwachsene leisten einen Eigenanteil von 10 % sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung. Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis zur Anmeldung mit – so kann ich alles direkt für Sie klären.

Privatversicherte:

  • Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten je nach Vertrag unterschiedlich. Damit Sie bestens informiert sind, klären Sie am besten vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung die genauen Bedingungen der Kostenübernahme. Für mehr Transparenz erhalten Privatpatientinnen und Privatpatienten zu Beginn der Therapie einen Kostenvoranschlag.

Beamte:

  • Beamtinnen und Beamte in Deutschland sind nicht sozialversicherungspflichtig und gehören keiner gesetzlichen Krankenkasse an. Bei Heilmittelbehandlungen gelten sie als Privatversicherte. Der Dienstherr unterstützt Beamtinnen und Beamte, ihre Partner und Partnerinnen und Kinder finanziell in Gesundheitsfragen durch die sogenannte Beihilfe.

    Diese wird auf Antrag gewährt und deckt je nach Familiensituation sowie Bundes- oder Landesrecht 50 % bis 80 % der Kosten. Den verbleibenden Betrag müssen Sie selbst tragen oder durch eine private Zusatzversicherung absichern.

    Seit 2001 blieben die beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel unverändert, wodurch der Eigenanteil für Beihilfeberechtigte immer weiter stieg. Erst am 01.08.2018 wurden diese Beträge angehoben.